Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige in Brandenburg: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Brandenburg werden ab Juli 2025 zusammengelegt
- Alles im Griff UG
- 13. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Pflegende Angehörige leisten tagtäglich Enormes. Umso wichtiger ist es, dass auch sie einmal durchatmen können. Sei es bei Krankheit, im Urlaub oder nach einer langen Belastungsphase. Bislang standen dafür zwei getrennte Leistungen zur Verfügung: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 wird sich das ändern.
Was ändert sich ab Juli 2025?
Bisher konnten pflegende Angehörige pro Kalenderjahr:
bis zu 1.612 Euro für Verhinderungspflege (zeitweise Ersatzpflege zu Hause)
und bis zu 1.774 Euro für Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Pflege)
bei der Pflegekasse geltend machen. Diese Budgets konnten unter bestimmten Voraussetzungen teilweise miteinander kombiniert werden.
Ab 1. Juli 2025 wird daraus ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro. Dieses kann flexibel für beide Pflegeformen verwendet werden – ganz nach dem individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen.
Welche Voraussetzungen gelten für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Brandenburg?
Um die kombinierte Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der oder die Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.
Die pflegende Person muss den oder die Pflegebedürftige bereits mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung betreut haben (sogenannte "Vorpflegezeit").
Die Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Es müssen entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten (z. B. Pflegeeinrichtung, Fahrkosten, Verdienstausfall) vorgelegt werden.
Welche Vorteile bringt die neue Regelung?
Mehr Flexibilität: Familien können selbst entscheiden, wie sie das Budget nutzen – ob für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem.
Entlastung: Pflegende Angehörige haben mehr Spielraum für Pausen, ohne auf eine gute Versorgung ihres Angehörigen verzichten zu müssen.
Einfachere Planung: Ein einheitliches Budget erleichtert die Beantragung und Verwaltung der Leistungen.
Unser Service für Sie:
Sie benötigen Unterstützung im Alltag und möchten Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege beantragen, wissen aber nicht genau, wie? Kein Problem! Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Melden Sie sich gerne bei uns!
Fazit: Die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bringt wichtige Verbesserungen für pflegende Angehörige. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten ab Juli 2025 und sichern Sie sich mehr Entlastung im Pflegealltag.