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Was ist der Entlastungsbetrag?
 

Der §45b erklärt

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Unterstützung für alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Jeden Monat stehen Ihnen dafür 131 Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann ausschließlich für bestimmte Leistungen genutzt werden, die den Alltag erleichtern und Angehörige entlasten. Dazu zählen zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder im Haushalt, aber auch Begleitung bei Spaziergängen, Gespräche oder Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz. Wichtig ist, dass diese Leistungen über anerkannte Dienste abgerechnet werden, wie etwa Alltagshilfedienste.

Schritt für Schritt

Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat?
  1. Pflegegrad beantragen – bei der Pflegekasse, meist per formlosen Schreiben oder Telefonat.

  2. Bescheid abwarten – sobald der Pflegegrad bestätigt ist, stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung.

  3. Anerkannte Dienste wählen – Angehörige oder Betroffene suchen sich einen zugelassenen Anbieter aus.

  4. Leistungen in Anspruch nehmen – der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Familien müssen also nichts vorstrecken.

  5. Nicht genutztes Geld sichern – falls der Betrag in einem Monat nicht gebraucht wird, kann er bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich verwendet werden.

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