Eingliederungshilfe in Brandenburg – mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität
- Alles im Griff UG
- 26. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Nicht jede*r kann den Alltag allein bewältigen. Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen stoßen oft auf Hürden, wenn es darum geht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen oder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Genau hier setzt die Eingliederungshilfe an. Sie ist ein wichtiger Baustein unseres sozialen Sicherungssystems und unterstützt dabei, Einschränkungen auszugleichen und neue Möglichkeiten zu schaffen.
Was ist Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie richtet sich an Menschen, die durch eine Behinderung oder eine seelische Erkrankung in ihrer Alltagsbewältigung eingeschränkt sind. Ziel ist es, ihnen so viel Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teilhabe wie möglich zu ermöglichen.
Wichtig: Es geht nicht nur um Unterstützung, sondern auch um die Förderung von vorhandenen Fähigkeiten und Stärken. Eingliederungshilfe bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe – nicht Bevormundung.
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen,
die durch eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind,
die Unterstützung benötigen, um am sozialen, kulturellen oder beruflichen Leben teilzunehmen,
und bei denen diese Unterstützung notwendig ist, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Das betrifft zum Beispiel Senior*innen mit Demenz, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Erwachsene mit geistigen Behinderungen oder auch junge Menschen mit Entwicklungsstörungen.
Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe kann sehr vielfältig aussehen – je nach individuellem Bedarf. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
Alltagsbegleitung: Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, in der Haushaltsführung oder bei Arztterminen.
Soziale Teilhabe: Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Ausflügen oder Veranstaltungen, um Isolation zu vermeiden.
Förderung von Selbstständigkeit: Training alltäglicher Abläufe, Strukturierung des Tages, Förderung eigener Fähigkeiten.
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten: Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen oder bei Gesprächen mit Ämtern.
Assistenz im Arbeitsleben: Unterstützung, um beruflich tätig bleiben zu können.
Jede Maßnahme wird individuell angepasst.
Im Mittelpunkt stehen immer die Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Person.
Ziele der Eingliederungshilfe
Das übergeordnete Ziel lautet: Teilhabe statt Ausgrenzung.Die Eingliederungshilfe möchte erreichen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen:
ihren Alltag möglichst eigenständig gestalten können,
nicht isoliert leben, sondern soziale Kontakte pflegen,
ihre Fähigkeiten stärken und Neues erlernen,
sich als selbstwirksam erleben und Entscheidungen treffen können,
mit Freude und Lebensqualität am gesellschaftlichen Leben teilhaben.#
In der Praxis bedeutet das oft: ein gemeinsamer Spaziergang, das Einkaufen im Supermarkt, die Begleitung zu einem Arzttermin, das Vorlesen der Post oder einfach ein gutes Gespräch. Kleine Schritte im Alltag haben eine große Wirkung: Sie geben Sicherheit, stärken das Selbstwertgefühl und schaffen Momente der Verbundenheit. Alltagsunterstützer*innen nehmen dabei eine wichtige Rolle ein. Sie sind nicht nur Helfer*innen, sondern auch Begleiter*innen und Vertrauenspersonen.