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Entlastungsbetrag Brandenburg - §45b erklärt: Alltagsunterstützung für Menschen mit Pflegebedarf einfach verständlich erklärt

  • Alles im Griff UG
  • 22. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Mai


Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, weiß: Der Alltag kann schnell zur Belastung werden. Genau hier setzt der sogenannte §45b SGB XI an. Dieser Paragraph regelt den "Entlastungsbetrag", der Menschen mit Pflegegrad zusätzlich zur Verfügung steht – für Unterstützung im Alltag. Doch was bedeutet das konkret? Wer hat Anspruch? Wofür darf der Betrag verwendet werden? Und wie kommt man eigentlich daran? All das erklären wir in diesem Artikel einfach und verständlich.

§45b Entlastungsbetrag

Was ist §45b SGB XI?


§45b ist ein Paragraph im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI), der sich mit Leistungen für Pflegebedürftige beschäftigt. Er regelt den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 131 Euro und steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden.

Ziel des Entlastungsbetrags ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen zu helfen, ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen. Das können kleine Hilfen im Haushalt sein, eine Betreuungsperson für einen Spaziergang oder die Begleitung zu einem Arzttermin. Auch Unterstützung beim Einkaufen, Begleitung zu Behördenterminen, oder andere Tätigkeiten sind im Rahmen des Entlastungsbetrags möglich.


Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Brandenburg?


Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dabei ist es egal, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst erfolgt.


Wichtig: Die 131 Euro werden nicht bar ausgezahlt, sondern müssen für bestimmte, zugelassene Leistungen genutzt werden. Der Betrag kann angespart werden, wenn er in einem Monat nicht genutzt wird. Er verfällt aber spätestens zum 30. Juni des Folgejahres.


Wofür kann man den Entlastungsbetrag verwenden?


Der Entlastungsbetrag in Brandenburg darf nur für bestimmte Leistungen verwendet werden, die den Alltag erleichtern. Diese müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Dazu zählen z. B.:


  • Alltagsunterstützung: z. B. Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge

  • Hilfe im Haushalt: z. B. Einkaufen, Putzen, Kochen

  • Betreuungsangebote: z. B. stundenweise Betreuung zu Hause

  • Begleitung zu Terminen: z. B. Arztbesuche, Behördengänge

  • Angebote zur Förderung sozialer Kontakte: z. B. Gruppenangebote, Ausflüge


Ob ein Anbieter anerkannt ist, erfährt man bei der eigenen Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt.







Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?


  1. Leistung in Anspruch nehmen: Zuerst wird eine Leistung bei einem anerkannten Anbieter gebucht.

  2. Rechnung erhalten: Der Anbieter stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus.

  3. Einreichen bei der Pflegekasse: Die Rechnung wird zusammen mit einem Erstattungsantrag bei der Pflegekasse eingereicht. (Die meisten Anbieter übernehmen diesen Schritt.)

  4. Erstattung: Die Pflegekasse überweist den Betrag auf das Konto der pflegebedürftigen Person oder direkt an den Anbieter).


Tipp: Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Das spart Aufwand!


Warum ist §45b so wichtig?


Pflege ist kräftezehrend, emotional und manchmal auch physisch anstrengend. §45b unterstützt pflegende Angehörige dabei, regelmäßig Pausen einzulegen, ohne dass die Pflege vernachlässigt wird. Gleichzeitig ermöglicht er Pflegebedürftigen, länger selbstbestimmt zu Hause zu leben.


Viele wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht oder nutzen ihn nicht, weil sie nicht wissen, wie. Dabei kann er den Alltag deutlich erleichtern.


Fazit: Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein wertvolles Angebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Mit 131 Euro im Monat lassen sich viele kleine, aber wichtige Hilfen finanzieren, die den Alltag einfacher machen. Wichtig ist, sich gut zu informieren, anerkannte Anbieter zu nutzen und die Rechnungen rechtzeitig bei der Pflegekasse einzureichen. Wer das tut, kann sich Monat für Monat wertvolle Unterstützung sichern.


Noch Fragen? Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Region, dort hilft man Ihnen kostenlos weiter. Oder kontaktieren Sie uns direkt: Wir bieten alltagsunterstützende Leistungen für Menschen mit Pflegebedarf in Brandenburg und beraten Sie gerne persönlich!

 
 
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