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Pflegegrad beantragen in Brandenburg – So funktioniert es Schritt für Schritt

  • Autorenbild: Alles im Griff UG
    Alles im Griff UG
  • 25. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn Menschen durch Alter, Krankheit oder eine Behinderung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegegrad erhalten. Doch viele Betroffene oder Angehörige fühlen sich vom Antragsverfahren überfordert oder wissen nicht genau, wie sie vorgehen sollen. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Pflegegrad ist, wer Anspruch darauf hat und wie Sie ihn beantragen können.



Was ist ein Pflegegrad?


Ein Pflegegrad beschreibt, in welchem Maß die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist und wie viel Unterstützung er im Alltag benötigt. Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen abgelöst haben.


Die Pflegegrade im Überblick:


  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung


Je höher der Pflegegrad, desto umfassender sind die Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen oder Hilfsmittel.


Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?


Anspruch auf einen Pflegegrad haben alle gesetzlich oder privat Pflegeversicherten, bei denen eine gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegt – und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate.


Typische Ursachen für Pflegebedürftigkeit sind:


  • Altersschwäche und Gebrechlichkeit

  • Demenz, Alzheimer

  • Schlaganfälle oder neurologische Erkrankungen (z. B. Parkinson, MS)

  • Chronische körperliche oder psychische Erkrankungen

  • Folgen von Unfällen oder Operationen


Auch jüngere Menschen können bei entsprechender Einschränkung einen Pflegegrad beantragen.


Pflegegrad beantragen in Brandenburg – so gehen Sie vor


1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Diese ist Ihrer Krankenkasse angegliedert. Sie können den Antrag telefonisch stellen oder schriftlich. Ein kurzer formloser Satz reicht:

„Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum].“

Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die notwendigen Unterlagen zu.


2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst


Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten), um eine Begutachtung vorzunehmen. Diese findet in der Regel zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt.


Bei der Begutachtung prüft der Gutachter, wie stark die betroffene Person im Alltag eingeschränkt ist. Es wird dabei nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigung berücksichtigt.


Bewertet werden folgende Bereiche:


  • Mobilität (z. B. Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen)

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhalten und psychische Problemlagen

  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)

  • Umgang mit Medikamenten und Krankheiten

  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte


Aus der Bewertung ergibt sich eine Punktzahl, die den Pflegegrad bestimmt.


3. Pflegegradbescheid abwarten


In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach der Begutachtung einen schriftlichen Bescheid mit dem Ergebnis und dem Pflegegrad. Ebenfalls beigefügt ist das Gutachten mit der genauen Beurteilung. Sollte kein oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt worden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.



Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?


Wird der Pflegegrad abgelehnt oder fällt niedriger aus als erwartet, haben Sie das Recht, schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Es empfiehlt sich, die Begründung möglichst genau zu formulieren und ggf. ärztliche Unterlagen beizufügen.


Unterstützung bieten dabei:


  • Pflegestützpunkte vor Ort

  • Pflegeberater der Krankenkassen

  • Pflegedienste oder Betreuungsdienste

  • Sozialverbände wie VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD)


Leistungen je nach Pflegegrad


Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen – abhängig von der Höhe des Pflegegrads. Dazu gehören u. a.:


  • Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)

  • Pflegesachleistungen (bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst)

  • Tages- und Nachtpflege

  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau, Treppenlift)

  • Pflegehilfsmittel (z. B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel)


Eine ausführliche Beratung hilft dabei, die richtigen Leistungen auszuwählen und bestmöglich zu nutzen.


Wer unterstützt beim Antrag?


Viele Betroffene oder Angehörige fühlen sich von den bürokratischen Abläufen überfordert. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen wenden:


  • Pflegestützpunkte (kostenlose und neutrale Beratung)

  • Hausärzt*innen oder Fachärzte

  • Pflegedienste, die bei der Antragstellung helfen

  • Pflegeberater Ihrer Pflegekasse

  • Sozialdienste der Krankenhäuser oder Gemeinden


Fazit: Rechtzeitig handeln lohnt sich


Einen Pflegegrad beantragen in Brandenburg ist gar nicht so komplex, wie viele glauben. Die Beantragung eines Pflegegrads kann entlasten, nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch. Ob es um Hilfe im Haushalt, Betreuung, Pflege oder technische Hilfsmittel geht: Der Pflegegrad eröffnet viele Möglichkeiten der Unterstützung.

Warten Sie nicht zu lange. Insbesondere bei chronischen oder fortschreitenden Einschränkungen ist es sinnvoll, frühzeitig den Antrag zu stellen.



 
 
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