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§45b Entlastungsbetrag- richtig nutzen!

  • Autorenbild: Alles im Griff UG
    Alles im Griff UG
  • vor 13 Minuten
  • 4 Min. Lesezeit

Wer einen nahestehenden Menschen zu Hause pflegt, weiß, wie viel Herz in dieser Aufgabe steckt. Pflege bedeutet Nähe und Verbundenheit, aber auch viele kleine und große Herausforderungen im Alltag. Man begleitet zu Terminen, erledigt den Haushalt, organisiert Unterstützung, hört zu, beruhigt, baut auf und manchmal merkt man gar nicht, wie viel Kraft das alles kostet. Genau hier setzt der Entlastungsbetrag an. Die Pflegeversicherung stellt Pflegebedürftigen jeden Monat Geld zur Verfügung, welches den Alltag leichter, sicherer und angenehmer machen soll.


Seit 2025 sind es 131 € pro Monat: ein Betrag, der klein wirkt, aber viel bewegen kann, wenn man weiß, wie man ihn richtig nutzt.

Das Problem: Viele Angehörige kennen diese Unterstützung gar nicht oder sind unsicher, welche Leistungen bezahlt werden dürfen. So bleiben jedes Jahr Millionenbeträge ungenutzt, obwohl sie Familien entlasten könnten.


In diesem Beitrag erfährst du deshalb leicht verständlich:


  • was genau der Entlastungsbetrag ist,

  • wofür du ihn einsetzen darfst,

  • wie du ihn clever kombinierst,

  • wie die Erstattung funktioniert

  • und welche praktischen Beispiele dir wirklich helfen können.



1. Kurz erklärt: § 45b Entlastungsbetrag?


Der §45b Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung der Pflegeversicherung. Er wird zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld gezahlt und ist zweckgebunden. Das heißt, er darf nur für bestimmte Angebote genutzt werden.


Seit 2025 gilt: 131 € pro Monat für Pflegegrad 1–5

Der Betrag soll:

  • pflegende Angehörige entlasten

  • den Alltag der Pflegebedürftigen erleichtern

  • ein selbstbestimmtes Leben zuhause fördern

  • Er steht also nicht dir als Angehörigem zu, sondern der pflegebedürftigen Person. In der Praxis organisieren jedoch meistens Angehörige alles rund um Beantragung und Abrechnung.

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2. Wer profitiert vom Entlastungsbetrag?


Grundsätzlich jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad, unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhält.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Dein Vater hat Pflegegrad 3 und lebt noch in seiner Wohnung. Du unterstützt ihn täglich. Über den Entlastungsbetrag könnt ihr eine Hilfskraft engagieren, die einmal wöchentlich putzt oder ihn zu Arztterminen begleitet. So gewinnst du Zeit und dein Vater bleibt länger selbstständig.


3. Wofür darf der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?


Erlaubt sind Leistungen, die den Alltag erleichtern und die Betreuung verbessern. Welche Anbieter zugelassen sind, regelt jedes Bundesland separat, oft müssen Dienste offiziell anerkannt oder qualifiziert sein. Typische Angebote, die fast überall erstattungsfähig sind:


  • Unterstützung im Haushalt

  • Wohnungsreinigung

  • Wäschepflege

  • Einkaufen

  • leichte Gartenarbeiten (je nach Bundesland)

  • Betreuungs- und Begleitdienste

  • Spaziergänge

  • gemeinsames Spielen, Lesen, Gespräche

  • Aktivitäten zur Förderung von Demenzbetroffenen

  • Begleitung zu Terminen außerhalb der Wohnung

  • Fahrdienste

  • Entlastung bei kurzfristiger Abwesenheit


4. Diese Kosten werden NICHT übernommen


Über den Entlastungsbetrag können keine pflegerischen Tätigkeiten bezahlt werden, zum Beispiel:


  • Körperpflege (Duschen, Anziehen, Intimpflege)

  • Medikamentengabe

  • Leistungen eines nicht anerkannten Dienstes

  • Unterstützung durch Familienmitglieder ohne offizielle Anerkennung

  • Barzahlungen ohne Quittung oder Leistungsnachweis

  • Kurz gesagt: Der Entlastungsbetrag dient Betreuung und Entlastung, nicht der Pflege an sich.


5. Wie funktioniert die Abrechnung?


In der Praxis läuft die Abrechnung heute für viele Familien sehr unkompliziert ab. Die meisten anerkannten Alltagsunterstützungsdienste, Betreuungsdienste und Haushaltshilfen bieten an, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Du buchst also einfach die gewünschte Leistung, zum Beispiel eine Haushaltsunterstützung oder eine Betreuungskraft, die mit deinem Angehörigen spazieren geht und der Dienstleister übernimmt anschließend den gesamten Papierkram.


Der Anbieter dokumentiert die erbrachten Stunden, stellt die Rechnung aus und sendet diese zusammen mit dem Leistungsnachweis direkt an die zuständige Pflegekasse. Dort wird geprüft, ob die Leistung anerkannt ist und in den Entlastungsbetrag fällt. Wenn alles passt, verrechnet die Pflegekasse die Kosten automatisch mit dem monatlichen Budget von 131 Euro. Du musst nichts mehr tun und bekommst auch keine Rechnung, solange die Kosten innerhalb des Entlastungsbetrags liegen.


Kann man Beträge ansammeln?

Ja! Du kannst die monatlichen Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres sammeln. Erst danach verfällt nicht genutztes Geld.


6. 10 praktische Ideen für den Pflegealltag


Viele Angehörige unterschätzen, wie vielfältig der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Hier einige bewährte Beispiele:


  • Regelmäßige Reinigung der Wohnung: z. B. 60 Minuten pro Woche durch einen anerkannten Dienst

  • Unterstützung beim Einkauf: der Begleitdienst hilft beim Auswählen und trägt die Einkäufe hinein

  • Aktivierung bei Demenz: gemeinsames Basteln, Musik hören oder Gespräche

  • Arztbegleitung: keine Wartezimmer alleine, weniger Stress für Angehörige

  • Stundenweise Betreuung zuhause: während du selbst Erledigungen machst

  • Unterstützung bei der Haushaltsorganisation: Wäsche, Post sortieren, kleine Besorgungen

  • Spaziergänge für mehr Mobilität: regelmäßige Bewegung hält fit


So wird aus einem kleinen monatlichen Betrag ein spürbarer Gewinn im Alltag!


Fazit: 131 € im Monat, die den Alltag spürbar erleichtern

Der Entlastungsbetrag ist klein, aber wirksam. Er sorgt für mehr Freiheit, mehr Unterstützung und mehr Entlastung im Pflegealltag.



  1. Welche Möglichkeiten gibt es noch?


Neben dem Entlastungsbetrag gibt es noch den Umwandlungsanspruch und die Verhinderungspflege.


Umwandlungsanspruch: Man kann einen Teil des Geldes für Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwandeln oder andersherum. So lässt sich das Pflegegeld flexibler nutzen.


Verhinderungspflege: Das ist eine Unterstützung, wenn die Hauptpflegeperson kurzzeitig ausfällt, z. B. wegen Urlaub oder Krankheit. Dann übernimmt jemand anderes die Pflege.



Sie möchten mehr über Alltagsunterstützung und die verschiedenen Möglichkeiten erfahren? Dann schauen Sie sich gerne unsere Blogbeiträge an!










 
 
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