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Zuschüsse für Pflegehilfsmittel – viele wissen nicht, was ihnen zusteht!

  • Autorenbild: Alles im Griff UG
    Alles im Griff UG
  • vor 2 Tagen
  • 6 Min. Lesezeit

Viele Menschen mit Pflegegrad wissen nicht, welche Hilfsmittel und Zuschüsse ihnen zustehen. Dabei können Pflegehilfsmittel, technische Geräte und Wohnraumanpassungen den Alltag erheblich erleichtern und mehr Sicherheit sowie Selbstständigkeit ermöglichen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer zahlt, welche Hilfsmittel häufig gefördert werden, wie Sie Pflegehilfsmittel beantragen und welche Zuschüsse für Umbauten möglich sind.


Am Ende des Blogs finden Sie eine Auflistung verschiedener Adressen für den Raum Oberhavel und Märkisch-Oderland. Dort können Sie sich beraten lassen und Unterstützung bei der Beantragung erhalten!



Wer zahlt welche Zuschüsse für Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel fallen nicht alle in den gleichen Zuständigkeitsbereich. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Institution für welche Art von Hilfen verantwortlich ist.


Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt medizinische Hilfsmittel. Dazu zählen zum Beispiel Rollatoren, Duschhocker, Badewannenbretter, Greifhilfen oder ein Badewannenlift. Es handelt sich um Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind, um den Alltag sicherer zu gestalten oder die Mobilität zu fördern.


Pflegekasse

Die Pflegekasse finanziert Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen. Hierzu gehören verbrauchbare Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung, zum Beispiel Haltegriffe, Türverbreiterungen oder der Umbau einer Dusche.


Sozialamt

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt Zuschüsse oder Restkosten, die nach Krankenkasse oder Pflegekasse übrig bleiben. Das gilt sowohl für Hilfsmittel als auch für Umbauten oder zusätzliche Unterstützung.


Reha-Träger

Wenn Hilfsmittel benötigt werden, um die berufliche Teilhabe wiederherzustellen oder zu sichern, ist der entsprechende Rehabilitationsträger zuständig, also die Deutsche Rentenversicherung.


Diese Hilfsmittel werden häufig bezuschusst

Viele Menschen mit Pflegegrad nutzen Hilfsmittel nicht, obwohl sie den Alltag enorm erleichtern können. Das liegt überwiegend daran, dass viele nicht wissen WAS ihnen zusteht. Besonders häufig bewilligt werden folgende Dinge:


  • Rollatoren

  • Duschhocker & Badewannenbretter

  • Greifhilfen & Anti-Rutsch-Matten

  • Pflegebetten & Aufrichthilfen

  • Hausnotrufsysteme

  • Alltagshelfer wie Spezialbesteck, Einhandbretter oder Haltegriffe


Anspruch und Eigenanteil

Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad hat grundsätzlich Anspruch auf diese Hilfsmittel. Technische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Hausnotrufsysteme müssen bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Ab 18 Jahren fällt eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent an, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel.


Beantragung und Versorgung

Hilfsmittel werden meist über die Pflegekasse beantragt. Eine kurze Bedarfserklärung genügt oft, wobei Sanitätshäuser oder Pflegestützpunkte bei der Antragstellung helfen können. Nach Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten oder organisiert die Lieferung bzw. Bereitstellung. Lieferungen erfolgen häufig direkt nach Hause, während Bad- und Alltagshelfer auch in Sanitätshäusern abgeholt werden können.


Anspruch auf Hilfsmittel nach Pflegegrad

Obwohl die Grundregel lautet, dass jeder Pflegegrad Anspruch auf Hilfsmittel hat, unterscheiden sich Art und Umfang je nach Grad der Pflegebedürftigkeit:


Pflegegrad 1

  • Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Hilfsmittel wie Greifhilfen oder Badewannenhilfen möglich, geringe Eigenbeteiligung


Pflegegrad 2

  • Erweiterte Hilfsmittel wie Rollator, Duschhocker oder Badewannenbrett

  • Hausnotrufsysteme bei erhöhter Sturzgefahr


Pflegegrad 3

  • Pflegebetten, Aufrichthilfen und weitere Alltagshilfen

  • Wohnraumanpassungen wie Haltegriffe, Rampen oder Türverbreiterungen


Pflegegrad 4–5

  • Umfangreiche technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen

  • Notrufsysteme, Pflegebetten mit Aufrichthilfe und individuell zugeschnittene Alltagshelfer



Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich!

Pflegebedürftige Menschen, die mit einem anerkannten Pflegegrad zuhause leben und dort von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, haben Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Hilfsmittel werden im Alltag der häuslichen Pflege benötigt und können aus hygienischen Gründen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nur einmal verwendet werden. Genau deshalb übernimmt die Pflegeversicherung jeden Monat die Kosten bis zu einer Höhe von 42 Euro. Diese Unterstützung dient der Hygiene und der Infektionsprophylaxe in der Pflege und hilft dabei, sowohl pflegebedürftige Personen als auch Pflegepersonen zu schützen.


Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem

  • Einmalhandschuhe

  • Händedesinfektionsmittel

  • Flächendesinfektionsmittel

  • Bettschutzeinlagen

  • medizinische Mundschutzmasken

  • FFP2 Masken

  • Schutzschürzen und weitere Einwegartikel


Einmalhandschuhe bieten zuverlässigen Schutz vor Krankheitserregern und sind in verschiedenen Materialien erhältlich, sodass sie an die Hautverträglichkeit angepasst werden können. Händedesinfektionsmittel reduzieren Keime wirkungsvoll auf der Haut und senken das Risiko von Infektionen, während Flächendesinfektionsmittel für hygienisch saubere Oberflächen im Wohn und Pflegebereich sorgen. Bettschutzeinlagen unterstützen bei Inkontinenz, indem sie Flüssigkeiten sicher aufnehmen und so Matratzen und Bettwäsche schützen. Auch medizinische Gesichtsmasken tragen zur Infektionsvorbeugung bei, denn sie halten Tröpfchen aus der Atemluft zurück. FFP2 Masken gehen noch einen Schritt weiter und bieten zusätzlich einen zuverlässigen Selbstschutz. Schutzschürzen verhindern, dass Kleidung während der Pflege verschmutzt wird, und werden nach der Nutzung hygienisch entsorgt. Eine vollständige Übersicht zu diesen Pflegehilfsmitteln findet sich im bundesweiten Pflegehilfsmittelverzeichnis.


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Ab wann hat man Anspruch?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt für alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Es spielt keine Rolle, ob es Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 ist. Entscheidend ist, dass die pflegebedürftige Person in der eigenen Wohnung, bei der Familie, in einer Pflege Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen lebt und dort von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird.


Auch eine zusätzliche Tagespflege oder Nachtpflege verändert den Anspruch nicht. Pflegebedürftige, die dauerhaft in einem stationären Pflegeheim leben, sind bereits über die Einrichtung versorgt und können daher keine eigenen Verbrauchsmittel beantragen.


So funktioniert die Kostenübernahme:

Die Pflegehilfsmittel können auf drei verschiedene Arten bezogen werden.


Online bestellen

Bei zertifizierten Versanddiensten lassen sich Pflegehilfsmittel bequem online auswählen und direkt nach Hause liefern. Die Abrechnung erfolgt in der Regel automatisch über die Pflegekasse, sodass keine zusätzlichen Wege oder Kosten entstehen. Lediglich Privatversicherte gehen zunächst in Vorleistung und reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung ein. Der größte Vorteil dieser Versorgung liegt in ihrem Komfort. Die benötigten Produkte kommen regelmäßig und versandkostenfrei ins Haus, ohne dass man selbst zum Sanitätshaus oder zur Apotheke fahren muss.


Apotheke oder Sanitätshaus

Viele Apotheken und Sanitätshäuser bieten ebenfalls Pflegehilfsmittel zum Verbrauch an. Am einfachsten erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse, welche Anbieter in Ihrer Nähe zugelassen sind. Haben Sie mit einem Anbieter einen Versorgungsvertrag abgeschlossen, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Privatversicherte müssen die Kosten zunächst selbst tragen und können sich diese anschließend erstatten lassen.


Selbst kaufen

Sie können mit Ihrer Pflegekasse vereinbaren, Pflegehilfsmittel selbst zu kaufen, zum Beispiel im Drogeriemarkt, und sich die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat erstatten lassen, indem Sie die Belege einreichen. So behalten Sie die Freiheit, Menge und Auswahl selbst zu bestimmen. Achten Sie jedoch darauf, die Belege vollständig einzureichen und den Höchstbetrag im Blick zu behalten, da nur Produkte erstattet werden, die den Vorgaben der Pflegeversicherung in Qualität, Funktion und Preis entsprechen.



Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 € Zuschuss

Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden gelingt, sind oft bauliche Veränderungen notwendig. Treppen, enge Türen oder ein nicht barrierefreies Badezimmer können für Pflegebedürftige schnell zu großen Hindernissen werden. Hier setzt die Wohnraumanpassung an:


Die Pflegeversicherung unterstützt mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pro Person, unabhängig vom Pflegegrad. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss sogar vervielfacht werden - etwa bis zu 8.360 Euro für ein Ehepaar oder 16.720 Euro in einer Wohngemeinschaft.


Typische Maßnahmen sind:

  • Badezimmeranpassungen wie der Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe oder rutschfeste Böden

  • Mobilitätshilfen im Wohnbereich, z. B. Treppenlifte, Rampen oder Türverbreiterungen für Rollstühle

  • Sicherheitsmaßnahmen wie bessere Beleuchtung, Bewegungsmelder oder der Abbau von Stolperfallen

  • Technische Hilfen wie automatische Türöffner oder Gegensprechanlagen


Breitere Türen können für Rollstuhlfahrer*innen eine große Entlastung sein und die alltägliche Bewegung im eigenen Wohnumfeld ermöglichen!
Breitere Türen können für Rollstuhlfahrer*innen eine große Entlastung sein und die alltägliche Bewegung im eigenen Wohnumfeld ermöglichen!

Erfahrungsbericht eines Klienten

Herr S., Sohn eines pflegebedürftigen Seniors aus Oranienburg, erzählte uns von der Situation, die den Umbau notwendig machte.

„Mein Vater ist einige Male im Bad gestürzt. Einmal verletzte er sich. In diesem Moment habe ich begriffen, dass wir handeln müssen“, erzählte er.

Zunächst wusste die Familie nicht, dass die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Wohnraumanpassungen übernimmt.

„Als wir davon erfuhren, fiel uns ein großer Stein vom Herzen. Plötzlich wurde aus einer teuren Baustelle ein machbares Projekt“, sagte Herr S.

Das Sanitätshaus half bei der Bedarfsanalyse und beim Antrag, der nach kurzer Zeit bewilligt wurde. Die Umsetzung des Umbaus zur ebenerdigen Dusche erfolgte zügig. „Jetzt kann mein Vater wieder allein duschen, ohne Angst zu haben“, berichtete Herr S.


Er machte deutlich, wie wichtig Beratung ist: „Wenn uns niemand darauf hingewiesen hätte, hätten wir den Umbau womöglich jahrelang aufgeschoben. Und das wäre lebensgefährlich gewesen.“


Wichtig hierbei ist: Der Zuschuss wird nur für Maßnahmen bewilligt, die die Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Reine Modernisierungen oder Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, neue Heizungen oder ähnliches sind nicht förderfähig.


Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine ausführliche Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist, erhöht die Chancen auf Bewilligung. Fachliche Beratung durch Pflegeberater oder Wohnberater ist empfehlenswert, um die individuellen Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen.



Nützliche Kontakte für Hilfsmittel und Beratung in Brandenburg (OHV & MOL)


Sanitätshäuser

1. alphamed Berlin

📍 Bernauer Str. 74, 16515 Oranienburg

📞 Telefon: +49 30 682 447 59

🔗 Website


2. Memotec Rehatechnik

📍 Rungestraße 32, 16515 Oranienburg

📞 Telefon: 0 33 01 / 57 99 0

🔗 Website


3. solvedo – Dein Sanitätshaus

📍 Große Straße. 55, 15344 Strausberg

📞 Telefon: 03341/2013337

🔗 Website


Orthopädietechnik

1. Orthopädie – Schuhtechnik GmbH Birkenwerder

📍 Hauptstraße 44, 16547 Birkenwerder

📞 Telefon: 03303 402354

🔗 Website


2. Schmale Orthopädietechnik GmbH

📍 Saalmannstraße 11, 13403 Berlin

📞 Telefon: 030 31 98 14 00

🔗 Website


Apotheken mit Pflegemittelversorgung

1. Märkische Apotheke

📍 Am Försterweg 93, 15344 Strausberg

📞 Telefon: 0334144276

🔗 Website


2. Diana Apotheke Oranienpark

📍 Friedensstraße 8, 16515 Oranienburg

📞 Telefon: 03301 574 875

🔗 Website


3. Land-Apotheke Leegebruch

📍 Eichenallee 8, 16767 Leegebruch

📞 Telefon: 03304 52 24 52

🔗 Website


Pflegestützpunkte

1. Pflegestützpunkt Oranienburg

📍 Berliner Str. 106, 16515 Oranienburg

📞 Telefon: 03301 6013312

🔗 Website


2. Pflegestützpunkt Strausberg

📍 Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg

📞 Telefon: 03346 8506566

🔗 Website



Sie möchten mehr über Alltagsunterstützung und die verschiedenen Möglichkeiten erfahren? Dann schauen Sie sich gerne unsere Blogbeiträge an!








Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?

Wir sind ein alltagsunterstützender Dienst mit Sitz in Strausberg und bedienen die Regionen Märkisch-Oderland, Barnim, Oberhavel und den Landkreis Oder-Spree.


Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Telefonat und wir erörtern gemeinsam Ihren Unterstützungsbedarf!



 
 
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