Pflegereform 2026: Was ändert sich für Sie und Ihre Familie?
- Alles im Griff UG

- 16. Dez. 2025
- 5 Min. Lesezeit
Die Pflege in Deutschland steht vor großen Veränderungen. Das Pflegesystem soll neu aufgestellt werden, da Untätigkeit keine Option mehr sei, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont. Aber was bedeutet das konkret für Sie, Ihre Angehörigen und unseren Alltagsunterstützungsdienst? In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich, welche Änderungen geplant sind und wie Sie davon profitieren können.
Warum brauchen wir überhaupt eine Pflegereform 2026?
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Immer mehr Menschen brauchen Pflege, gleichzeitig gibt es immer weniger Pflegekräfte. Die Kosten steigen und viele Familien wissen nicht mehr, wie sie die Pflege ihrer Angehörigen bezahlen sollen. Drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen.
Das Pflegesystem in seiner jetzigen Form kann diese Herausforderungen nicht mehr stemmen. Deshalb arbeiten Bund und Länder seit Juli 2025 im sogenannten "Zukunftspakt Pflege" an umfassenden Lösungen.
Was bleibt 2026 beim Pflegegeld gleich?
Zunächst die wichtigste Information: Das Pflegegeld wird 2026 nicht erhöht. Nach der Anhebung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleiben die Beträge stabil. Die nächste Erhöhung ist erst für 2028 geplant.
Das bedeutet konkret, diese monatlichen Beträge gelten weiter:
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat bleibt unverändert.
Das Familienpflegegeld: Endlich Anerkennung für pflegende Angehörige
Die wichtigste Neuerung ist die geplante Einführung eines Familienpflegegeldes. Vorgesehen ist eine Zahlung von 65% des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Dieses Geld soll pflegende Angehörige unterstützen, die ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aussetzen, um einen Familienangehörigen zu pflegen.
Wie funktioniert das Familienpflegegeld?
Das Familienpflegegeld orientiert sich am Elterngeld. Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit einschränken, um einen Angehörigen zu pflegen, erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich. Der Start ist frühestens für Mitte 2026 geplant, konkrete Details werden noch erarbeitet.
Beispiel aus der Praxis: Frau Schmidt aus Berlin verdient normalerweise 2.400 Euro netto. Sie reduziert ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf 50 Prozent, um ihre pflegebedürftige Mutter zu betreuen. Mit dem Familienpflegegeld würde sie etwa 65 Prozent ihres Verdienstausfalls ausgeglichen bekommen. Das würde ihre finanzielle Situation deutlich verbessern und die Pflegeentscheidung erleichtern.
Prävention statt nur Pflege: Früher ansetzen, länger selbstständig bleiben
Ein zentrales Ziel der Pflegereform 2026 ist es, Pflegebedürftigkeit möglichst früh zu erkennen und zu vermeiden. Das bedeutet: Wer noch in Pflegegrad 1 ist oder gerade erste Einschränkungen spürt, soll künftig mehr Unterstützung bekommen, damit es gar nicht erst schlimmer wird.
Was heißt das konkret?
Geplant sind zum Beispiel:
Umbau der Wohnung, damit Sie länger sicher zu Hause leben können
Bewegungsprogramme und Krafttraining
Ernährungsberatung
Digitale Pflegekurse für Angehörige
Bessere Vernetzung mit Ärzten und Therapeuten
Der Gedanke dahinter: Vorbeugen ist besser und günstiger als später aufwändige Pflege. Für Sie bedeutet das mehr Lebensqualität und mehr Selbstständigkeit im Alltag.
Weniger Bürokratie, mehr digitale Möglichkeiten
Ein großes Ärgernis für viele Familien sind komplizierte Anträge und lange Wartezeiten. Die Reform soll hier Abhilfe schaffen:
Digitale Anträge: Viele Pflegeanträge sollen künftig online möglich sein
Weniger Nachweise: Der Papierkrieg soll deutlich reduziert werden
Schnellere Bearbeitung: Durch digitale Prozesse sollen Anträge schneller genehmigt werden
Online-Pflegekurse: Angehörige können sich flexibel von zu Hause aus weiterbilden
Bessere Unterstützung bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Hier gibt es bereits seit Juli 2025 eine positive Änderung: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengelegt. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Planung.
Aber Achtung: Ab 2026 können Leistungen nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr abgerechnet werden. Die bisherige Möglichkeit, vier Jahre rückwirkend abzurechnen, entfällt. Reichen Sie Ihre Rechnungen also rechtzeitig ein!
Eigenanteile im Pflegeheim sollen begrenzt werden
Viele Familien verzweifeln an den hohen Kosten für Pflegeheime. Die Reform plant hier eine wichtige Entlastung: Die monatlichen Eigenanteile sollen schrittweise auf etwa 1.000 Euro begrenzt werden. Das würde die finanzielle Belastung deutlich planbarar machen.
Bessere Ausbildung und mehr Geld für Pflegekräfte
Damit es überhaupt genug Pflegekräfte gibt, investiert die Reform auch hier:
Einheitliche Pflegeassistenzausbildung: Seit Herbst 2025 gibt es bundesweit eine klare Ausbildung für Pflegeassistenten
Höherer Pflegemindestlohn: Ab 31. Juli 2025 gilt der Pflegemindestlohn von 16,10 € pro Stunde für Pflegehilfskräfte und 20,50 € für examinierte Pflegefachkräfte
Mehr Verantwortung für Pflegefachkräfte: Pflegefachkräfte sollen mehr eigenständig entscheiden dürfen, weniger auf ärztliche Anordnungen warten müssen
Was bedeutet das für Sie und unseren Alltagsunterstützungsdienst?
Als Ihr Alltagsunterstützungsdienst sind wir nah dran an den Veränderungen.
Für Sie bedeutet die Reform:
Mehr finanzielle Unterstützung durch das Familienpflegegeld, wenn Sie selbst pflegen
Flexiblere Nutzung der Pflegeleistungen für unsere Dienste
Bessere Vernetzung zwischen uns, Ärzt*innen, Therapeut*innenen und Pflegekassen
Einfachere Anträge und weniger Papierkram
Frühere Hilfe durch Präventionsangebote, bevor die Situation schwierig wird
Wir können Sie beispielsweise unterstützen bei:
Alltagsbegleitung und sozialer Teilhabe
Haushaltshilfe und Einkäufen
Begleitung zu Arztterminen
Entlastung pflegender Angehöriger
Beratung zu Präventionsangeboten
Kritische Punkte der Reform
Nicht alles ist perfekt an den Reformplänen. Es gibt Diskussionen, dass das flexible Entlastungsbudget für Verhinderungspflege für manche Familien ungünstiger werden könnte, wenn es in ein monatliches Budget umgewandelt wird. Für akute Notfälle oder längere Auszeiten könnte dann zu wenig Geld zur Verfügung stehen.
Auch die Diskussion um einen möglichen Wegfall von Pflegegrad 1 sorgt für Unsicherheit. Hier sollten Sie die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
Wann kommt die Reform genau?
Das vorgesehene Reformgesetz soll "möglichst Ende 2026" in Kraft treten. Bis Februar 2026 werden weitere Details zu Finanzierung und Umsetzung erarbeitet. Das Jahr 2026 ist also ein Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden.
Manche Änderungen wie das Pflegefachassistenzgesetz sind bereits beschlossen, andere wie das Familienpflegegeld befinden sich noch in der Planung. Die konkreten Regelungen werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet.
Was können Sie jetzt tun?
Informiert bleiben: Verfolgen Sie die Entwicklungen zur Reform
Beratung nutzen: Ihre Pflegekasse berät Sie kostenlos zu allen Leistungen
Rechtzeitig Anträge stellen: Nutzen Sie die bestehenden Leistungen und reichen Sie Abrechnungen rechtzeitig ein
Prävention wahrnehmen: Nutzen Sie Angebote zur Sturzprophylaxe, Bewegung und Ernährung
Kontakt aufnehmen: Sprechen Sie mit uns über Ihre individuelle Situation
Fazit: Die Reform bringt Chancen und Herausforderungen
Die Pflegereform 2026 ist ein Kraftakt, der das gesamte System neu ordnen soll.
Für Sie als pflegebedürftige Person oder pflegende Angehörige bedeutet das:
Die guten Nachrichten:
Endlich Anerkennung und finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Mehr Prävention und frühere Hilfe
Weniger Bürokratie und digitale Lösungen
Bessere Planbarkeit bei Pflegeheimkosten
Die Herausforderungen:
Keine Erhöhung des Pflegegeldes bis 2028
Unsicherheiten bei Details der Umsetzung
Kürzere Abrechnungsfristen bei Verhinderungspflege
Wir als Ihr Alltagsunterstützungsdienst begleiten Sie durch diese Veränderungen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
Sie haben Fragen zur Pflegereform oder benötigen Unterstützung im Alltag? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich!
Lesen Sie gern auch unseren Blogartikel zum Thema Zuschüsse für Pflegehilfsmittel!
Sie möchten mehr über Alltagsunterstützung und die verschiedenen Möglichkeiten erfahren? Dann schauen Sie sich gerne unsere Blogbeiträge an!
Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?
Wir sind ein alltagsunterstützender Dienst mit Sitz in Strausberg und bedienen die Regionen Märkisch-Oderland, Barnim, Oberhavel und den Landkreis Oder-Spree.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Telefonat und wir erörtern gemeinsam Ihren Unterstützungsbedarf!



